Arbeitszeugnisprüfung, -überarbeitung, -neuerstellung

Sie haben Schwierigkeiten dabei Ihr Arbeitszeugnis richtig zu interpretieren?
Sie dürfen sich selbst ein Arbeitszeugnis / Zwischenzeugnis schreiben, wissen aber nicht wie?

Als ausgebildete und berufserfahrene Personaler beraten und unterstützen wir Sie hierbei individuell und erfolgreich!

Seit 2004 helfen wir als Personalprofis unseren Kunden den in Deutschland gültigen Zeugniscode zu übersetzen und / oder Ihr Arbeitszeugnis neu zu erstellen.

Wir prüfen, ob Ihr Zwischenzeugnis oder qualifiziertes Arbeitszeugnis mit Beurteilung durch den Arbeitgeber über Ihre Arbeitsleistung einschließlich Qualifikation und Ihr dienstliches Verhalten, durch bewusste oder unbewusste Wortwahl, Formulierungen enthält, die Ihr berufliches Fortkommen erschweren könnten.

Durch unsere langjährige Berufserfahrung in diesem Bereich können wir Sie professionell rund um das Thema Arbeitszeugnis beraten und unterstützen.

Unsere Dienstleistungen rund um Ihr Arbeitszeugnis / Zwischenzeugnis:

>> Prüfung und Bewertung Ihres Arbeitszeugnisses / Zwischenzeugnisses
Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis nach dem in Deutschland gültigen und rechtsverbindlichen Arbeitszeugniscode.

>> Überarbeitung Ihres Arbeitszeugnisses / Zwischenzeugnisses
Wir überarbeiten und verbessern Ihr bereits erhaltenes Arbeitszeugnis / Zwischenzeugnis nach dem gültigen und rechtsverbindlichen Arbeitszeugniscode.

>> Komplette Neuerstellung Ihres Arbeitszeugnisses / Zwischenzeugnisses
Wir erstellen für Sie ein individuelles Arbeitszeugnis, welches Ihre tatsächlichen Leistungen und Ihr Verhalten im Unternehmen wieder spiegelt.

Gerne bieten wir Ihnen nach Rücksprache auch in dringenden Fällen einen 48h-Service zur Neuerstellung eines Arbeitszeugnisses, Zwischenzeugnisses an.

Nehmen Sie jetzt mit uns kostenlos und unverbindlich Kontakt auf!

Sie erhalten innerhalb kürzester Zeit eine Rückmeldung!

Unsere Tipps zum Thema Arbeitszeugnis:

1. Hat jeder Arbeitnehmer/-in einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900 wurde der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis in Deutschland gesetzlich geregelt. Der Anspruch ergibt sich aus § 630 BGB, § 109 GewO und aus § 16 BBiG (für Auszubildende) sowie aus Tarifverträgen.

Somit kann jeder Arbeitnehmer ein Zeugnis verlangen, das die Führung und Leistung beurteilt.

Jedoch gilt hier die so genannte „Bringschuld und Holschuld“. Nur wer ausdrücklich den Arbeitgeber darauf hinweist, dass er ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten möchte, hat auch ein Anrecht auf dieses.

2. Das einfache Arbeitszeugnis

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält keine Wertung!

Hier werden nur Art und Dauer / erteilte Prokura, Tätigkeitsbeschreibung (vollständig und in chronologischer Reihenfolge) des Arbeitsverhältnisses bestätigt, so dass sich der zukünftige Arbeitgeber ein klares Bild über die bisherigen Tätigkeiten machen und beurteilen kann, ob der Mitarbeiter für die neue Stelle geeignet ist.

3. Das qualifizierte Arbeitszeugnis

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beinhaltet zusätzlich zu den Pflichtangaben im einfachen Arbeitszeugnis, eine Arbeitsleistungsbeurteilung einschließlich der Qualifikation und eine dienstliche Verhaltensbeurteilung.

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf bestimmte Formulierungen oder einen bestimmten Wortlaut, soweit das Zeugnis wahrheitsgemäß, wohlwollend und vollständig ist.

4. Grundform eines Arbeitszeugnisses

  • Schriftform (elektronische Form – per Mail – ist noch ausgeschlossen)
  • Ausgestellt auf einem Geschäftsbrief / DIN A4 mit Briefkopf
  • Leserliche Unterschrift des Ausstellers mit Namens und Funktionsangabe
  • Ausstellungsdatum nach Beschäftigungsende (gilt auch für berichtigte Zeugnisse)
  • Persönliche Daten des Mitarbeitenden sind vollständig anzugeben
  • Saubere Form
  • Faltungen (max. 2) sind hinzunehmen, sofern das Zeugnis einwandfrei kopierbar ist

5. Grundsätzlicher Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

1. Briefkopf mit vollständigen Angaben zum Arbeitgeber

2. Überschrift (Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis)

3. Einleitung (Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und Geburtsort,  Beschäftigungsdauer – beginnend mit Ihrem Eintrittstermin)

4. Die genaue Tätigkeitsbeschreibung (Haupt- und Nebentätigkeiten)

5. Leistungsbeurteilung
(Beurteilung der Arbeitsbereitschaft und der Arbeitsbefähigung, der Arbeitsweise, Nennung spezieller Fähigkeiten und Kenntnisse, Nennung eventueller Führungskompetenzen, Schlussteil der Leistungsbeurteilung)

6. Beurteilung des Sozialverhaltens (Vorgesetzte, Mitarbeiter und Kunden; gegebenenfalls Geschäftspartner)

7. Beendigungsformel

8. Dankes- und Bedauernsformel

9. Zukunftswünschen

10. Ausstellungsort, -datum und Unterschrift des Ausstellers

6. Verjährung und Verwirkung des Zeugnisanspruches

Die Verjährung des Zeugnisanspruches beträgt 3 Jahre nach Ausscheiden aus dem Unternehmen.

Vor Eintritt der Verjährung kann der Zeugnisanspruch verwirkt werden, wenn der Anspruch durch den Arbeitnehmer nicht in „angemessener Zeit“ nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht wird und kein „schützenswertes Vertrauen“ des Arbeitgebers vorhanden ist. Der Arbeitgeber muss noch „hinreichende Erinnerung“ an die zu bezeugenden Tatsachen haben, sodass das Zeitmoment des Verwirkungstatbestands z.B. bereits nach 10 Monaten erfüllt sein kann.

Auch die Unrichtigkeit des Zeugnisses muss der Arbeitnehmer in „angemessener Zeit“ rügen, sonst verwirkt er den Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses, also Ausstellung eines neuen Zeugnisses in berichtigter Fassung.

Unsere Ansprüche an unsere Arbeit

Kundenzufriedenheit

Die kontinuierliche Kommunikation mit unseren Kunden ist unser Anspruch und sichert die Betreuung über die Vertragserfüllung hinaus.

Diskretion

Die Wahrung von Vertraulichkeit gegenüber unseren Kunden und den uns überlassenen Informationen hat für uns oberste Priorität.

Ein Ansprechpartner

Sie haben einen Ansprechpartner, welcher Ihnen von Anfang bis zum Ende Ihres Auftrages mit all seinem Wissen zur Seite steht.

Transparenz

Sie werden regelmäßig über den aktuellen Status und die erfolgten Aktivitäten während unserer Zusammenarbeit informiert.

Wertschätzung

Der einzelne Mensch steht bei uns im Mittelpunkt. Daher nehmen wir uns viel Zeit für Sie und Ihr Anliegen.

Klare Werte

Wir sind leidenschaftliche Personaldienstleister mit klarem Kundenfokus. Ein respektvoller und professioneller Umgang mit unseren Kunden und Partnern steht für uns stets im Vordergrund.